Obwohl von der Anrede bis zur Grußformel der Brief mit dem E-Mail fast ident gestaltet und geschrieben werden sollte, gibt es doch ein paar entscheidende Veränderungen und dazu zählt in erster Linie die Empfängeranschrift. Beim Brief gibt es die Unterscheidung zwischen dem formlosen Brief ohne Vordruck, bei dem die eigene Adresse als Absender vorangestellt wird, beim Geschäftsbrief mit Vordruck ist die Absenderadresse bereits vorgedruckt und die Empfängeradresse ist tatsächlich der erste Teil, der geschrieben werden muss.
Das Schreiben der Empfängeradresse ist weniger ein Thema vom Empfänger, sei es Privatperson, Behörde oder ein Unternehmen, sondern es gibt praktische Gründe, warum es überhaupt Regeln gibt. In Deutschland gilt die DIN 5008 als Vorschrift, in Österreich ist die ÖNORM A 1080 die Vorschrift, die es zu beachten gilt.
Der Hintergrund hinter den Regeln, was wo wie geschrieben werden soll, liegt im automatisierten Postwesen. Es wird nicht jedes Kuvert eigens gelesen, sondern Maschinen übernehmen diese Aufgabe immer mehr, was bei der großen Masse an Briefen und anderen Schriftstücken auch kein Wunder ist.
Wenn nun zum Beispiel mit Großbuchstaben ein Ort geschrieben wird, glaubt die Maschine, dass es sich um eine Auslandszusendung handelt. Außerdem wird nur eine bestimmte Fläche automatisch gelesen und deshalb muss auch bei der Höhe darauf Rücksicht genommen werden.
Nachstehend ist eine Skizzierung der Empfängeradresse auf Briefen dargestellt.
Postdienstlicher Vermerk
Anrede (Berufstitel)
(Akademischer Titel) Name
(Berufsangabe)Firma
Straße (Postfach) Nummer
Postleitzahl Ort
Beispiel #1
Musterfirma AG
Frau Musterfrau
Musterstraße 720
1010 Wien
Beispiel #2
Firma
Hansi Musterle
z. H. Herrn Peter Musterle
Musterstraße 720
1010 Wien
Die Adresse darf nicht höher sein als 6 Zeilen. Wenn es einen Zusatzvermerk gibt wie "Einschreiben", wird dieser vorangestellt und zwei Zeilen später beginnt die eigentliche Adresse. Bei der Adresse sollten Formatierungen unterlassen werden - kein Fett, kein Kursiv, kein Unterstreichen oder Schriftartwechsel. Außerdem gibt es keine Leerzeilen vom Beginn der Adresse bis zum Ende, also von der Anrede bis zu PLZ/Ort.
Gerne wird "An Herrn" oder "An Firma" geschrieben - das ist nicht im Sinne der Vorschriften und wird nicht geschrieben!
Verliehene Titel werden so wie Berufstitel oder auch Amtstitel in der Zeile von Frau/Herrn angeführt, zum Beispiel
Herrn Rechtsanwalt
Peter Mustermann
Akademische Titel kommen hingegen in die Zeile des Namens so wie
Dr. Peter Mustermann
Bei den Firmen gibt es auch die Regelung, dass "Firma" nur dann geschrieben wird, wenn es sich um eine Namensfirma handelt. Ist erkennbar, dass es eine Firma ist, dann wird das Wort weggelassen.
Firma
Peter Mustermann
oder
Peter Mustermann GmbH
Durch den Zusatz "GmbH" ist bereits erkennbar, dass ein Unternehmen angeschrieben wird.
Wenn ein Brief in das Ausland geschickt wird, dann wird in der letzten Zeile das Land in Großbuchstaben geschrieben. Außerdem sollte der Bestimmungsort in der Landessprache geschrieben werden. Nicht mehr aktuell ist das Schreiben von Länderkürzel so wie
A-1010 Wien. Stattdessen wird richtigerweise
1010 Wien geschrieben.
Beispiel
Firma
Peter Mustermann
Musterstraße 720
1010 Wien
ÖSTERREICH
Viele haben Mühe, Briefe zu schreiben, weil sie das schon lange nicht mehr gemacht haben. Daran ändert sich auch durch das E-Mail nichts. Man spart sich Kuvert und Briefmarke, aber die Formulierungen müssen trotzdem gelingen. Wir haben Musterbriefe und die Regeln zusammengetragen, und zwar in folgenden Kapiteln:
Das um und auf in Briefen (auch E-Mails) ist die korrekte Rechtschreibung. Das ist gar nicht so einfach, weil es mehrere Reformen gab. Die nachstehende Seite bietet den Zugang zu den verschiedensten Regeln, von den Beistrichregeln bis zur S-Schreibung.
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Artikel-Thema: Empfängeradresse im Schriftverkehr richtig schreiben
Beschreibung: ⚡ Empfängeradresse im Brief ✅ richtig schreiben ist ein wichtiges Signal für den professionellen Schriftverkehr nach ÖNORM oder DIN.
Wir werden oft gefragt, ob man die Artikel für Studienarbeiten oder Schularbeiten verwenden darf und die Antwort ist ganz klar ja. Dafür haben wir diese Texte auch erstellt - zur Information und Weiterverwendung. Bitte aber bei Möglichkeit auf diese Seite verweisen.
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