Die Buchhaltung muss jedes Unternehmen führen, aber es gibt zwei Arten von Buchhaltung - die doppelte Buchhaltung oder auch doppelte Buchführung einerseits und die Eingaben-Ausgaben-Rechnung oder Einnahmen-Überschussrechnung andererseits. In beiden Fällen müssen die Geschäftsfälle aufgezeichnet werden, aber bei der doppelten Buchhaltung mit einem Kontenplan und präzisen Konten mit Soll- und Habenseite, bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entfällt diese Verpflichtung.
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird in Österreich so bezeichnet, auch in Bayern kennt man den Begriff. Ansonsten wird in Deutschland eher die Einnahmen-Überschussrechnung als Begriff gewählt. Die Durchführung ist aber das gleiche System.
Was ist nun der große Unterschied und wer darf wie agieren? Der Unterschied ist, dass bei der doppelten Buchhaltung das Jahresergebnis in einer Bilanz mündet und von Jahr zu Jahr ein Übertrag erfolgt, zum Beispiel vom Anlagevermögen, vom Kassastand, vom Bankguthaben und den Kapitalsummen und offenen Rechnungen. Damit beginnt jedes weitere Geschäftsjahr mit den Werten des vorherigen Jahres.
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es eine Abrechnung pro Jahr und das war es dann auch schon. Im nächsten Jahr wird wieder bei 0 begonnen, einen Übertrag gibt es nur in einem Fall: im Anlageverzeichnis zum Beispiel für das Betriebsauto, für Büroausstattung, das PC-System oder andere Gerätschaft, die höherwertig ist. Die Kassa beginnt bei null, das Bankkonto auch. Natürlich nicht auf der Bank selbst, aber in der Buchhaltung.
Bei der Benutzung sind die Rechtsvorschriften zu beachten. Ein Kaufmann ist generell verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen, freiberuflich tätige Unternehmerinnen und Unternehmer hingegen nicht. Wer nicht muss, darf aber die doppelte Buchhaltung wählen, was manchmal von Vorteil sein kann.
Für viele ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aber die einfachere Option. Für die Abführung der Umsatzsteuer muss man die Belege sowieso eintragen und die Summe der monatlichen Erkenntnisse mündet in der Überschussrechnung. Wer so agiert, wird Einnahmen-Ausgaben-Rechner bezeichnet und die Überschussrechnung sieht so aus, dass die tatsächlichen Einnahmen und die tatsächlichen Ausgaben gegenübergestellt werden. Die Differenz ist dann der Gewinn oder Verlust und führt zur Höhe der Steuer, die abzuführen ist.
Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben bedeutet, dass ein Erlös erst dann eingetragen wird, wenn der Kunde wirklich bezahlt hat und nicht dann, wann die Rechnung erstellt wurde und gleiches gilt für selbst bezahlte Lieferantenrechnungen. Das bedeutet, dass Überträge in das nächste Jahr, wie dies bei der doppelten Buchhaltung bei offenen Rechnungen der Fall ist, nicht erfolgt. Was vom 1. 1. bis 31. 12. passiert ist, wird berücksichtigt, alles andere dann, wenn es aktuell ist. Das vereinfacht die Sache natürlich wesentlich.
Beispiele für die Buchungen
Es gibt auch keine Rückstellungen oder ähnliche Bilanzarbeiten, um vorzusorgen, sondern was bezahlt wird, wird gebucht, was nicht bezahlt wird, ist noch kein Thema. Gerade bei kleinen Unternehmen gibt es keine hohen Umsätze und auch wenige Belege und da wäre es völlig übertrieben, eine doppelte Buchhaltung zu führen. Wer zum Beispiel Obst und Gemüse am Markt verkauft, hat den Tagesumsatz, ein paar Rechnungen und mehr ist dann nicht zu berücksichtigen. Hier ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung viel praktischer, oftmals kommt man mit einer DIN A4-Seite pro Monat aus, in der alle Belege angeführt werden.
Bei der doppelten Buchhaltung gibt es den Kontorahmen und die Konten, das fällt bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hingegen weg. Die Grundlage für die Gewinnermittlung ist in diesem System die Sammlung der Belege und die Aufstellung der Beträge der Geschäftsfälle. Theoretisch könnte man auf die Aufzeichnungen verzichten, aber nur theoretisch.
Denn die Belege in gesammelter Form wären Beweis genug für die Geschäftsfälle, doch für die Ermittlung der monatlichen oder in manchen Fällen vierteljährlichen Umsatzsteuer, die abzuführen ist, braucht es die Belege als gelistete Aufzeichnung. Hier werden nicht Konten verwendet, sondern eine Liste der Zahlungen und Einnahmen, beispielsweise als Tabellenkalkulation oder auch als simples, kleines Buchhaltungsprogramm. Mit Konten kann man trotzdem arbeiten, muss es aber nicht. Das hängt auch davon ab, mit wie vielen Geschäftsfällen man es zu tun hat. Ein Buchhaltungsprogramm mit Konten hat aber den Vorteil, dass man leichter pro Jahr vergleichen kann - einer der großen Vorteile der doppelten Buchhaltung.
Und so, wie die Umsatzsteuer mit diesen Aufzeichnungen ermittelt wird, arbeitet auch die Gewinnermittlung bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Es werden die Summen der Betriebseinnahmen zusammengefasst und davon die Summen der Betriebsausgaben abgezogen. Waren die Einnahmen höher, dann hat man einen Gewinn erwirtschaftet, waren sie niedriger, dann gab es einen Verlust.
Einfache Darstellung der Gewinnermittlung:
Summe der Einnahmen - Summe der Ausgaben = Ergebnis.
Ist das Ergebnis negativ, hat man einen Verlust eingefahren, ist das Ergebnis positiv, hat man einen Gewinn erwirtschaftet.
Bei der Buchhaltung ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die vereinfachte Alternative zur doppelten Buchhaltung, jedoch mit dem gleichen Auftrag und Ziel, nämlich der Erfassung der Geschäftsfälle samt Ermittlung der Steuerhöhe. Daher ist das wesentliche Thema der Buchhaltung die Gewinnermittlung mit den beiden Unterarten Gewinnermittlung direkt sowie Gewinnermittlung indirekt.
Ausgangslage jeder Handlung abseits des Abschlusses ist ein Geschäftsfall wie etwa ein Einkauf. Aus dem Geschäftsfall wird mit dem System von Soll und Haben ein Buchungssatz gebildet. Diese Buchungssätze werden dann eingetragen, man spricht vom Buchen. In der Schule lernt man das Verständnis von Soll und Haben mit Hilfe der T-Konten und der besseren Übersicht der beiden Spalten.
Die doppelte Buchhaltung ist das komplexere System mit der Bilanz als Abschluss einer bestimmten Zeitspanne wie etwa den vielen Formen der Zwischenbilanz. Damit einher gehen Aktionen wie Rechnungsabgrenzung und Rückstellung.
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Artikel-Thema: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Buchhaltung
Beschreibung: Die 💰 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die ✅ einfachere Art der Buchhaltung für Einzelunternehmer und Kleinunternehmer zur Ermittlung der Steuerschuld.
Wir werden oft gefragt, ob man die Artikel für Studienarbeiten oder Schularbeiten verwenden darf und die Antwort ist ganz klar ja. Dafür haben wir diese Texte auch erstellt - zur Information und Weiterverwendung. Bitte aber bei Möglichkeit auf diese Seite verweisen.
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