Die Erfolgskonten teilen sich in die Aufwandskonten und Ertragskonten. Die Aufwandskonten stellen die Beträge und Geschäftsfälle dar, bei denen eingekauft wird oder wo es eine Abschreibung gibt. Damit wird der Erfolg (= Gewinn) reduziert. Die Ertragskonten stellen die Verkäufe und andere Erlöse dar und erhöhen den Erfolg.
Das Ertragskonto ist jene Kontoart der Erfolgskonten, mit denen jegliche Einnahmen verbucht werden. Wie alle Erfolgskonten wird das Ertragskonto gegen das GuV-Konto zum Jahresende verrechnet und damit geschlossen. Bei Bedarf wird es im neuen Jahr wieder eröffnet, in der Bilanz finden sich die Werte nicht. Der Klassiker bei den Ertragskonten sind natürlich die Konten, in denen die Erlöse aus Verkäufe verbucht werden. Üblicherweise geht man von Handelswaren aus, es kann aber auch der Ertrag aus der Umsetzung von Dienstleistungen Thema sein. Mit diesen Beträgen wird die Basis für den Gewinn üblicherweise gelegt.
Andere Erlöse können je nach Struktur und Branche dadurch erfolgen, dass man Mieterlöse einnehmen kann, auch Zinserlöse sind denkbar. Hat man Geschäfte vermittelt, können auch Provisionserlöse zu verbuchen sein, in manchen Fällen ist das sogar das Hauptgeschäft, indem man Produkte anderer Unternehmen privaten Haushalten oder weiteren Unternehmen anbietet und nach Abschluss einen Teil des Kuchens erhält.
Sonstige Erlöse und außerordentliche Erträge sind weitere Möglichkeiten der Einnahmen, die auf Ertragskonten verbucht werden, um schließlich in der Gegenüberstellung der Summe von Aufwandskonten und der Summe von Ertragskonten zum Ergebnis von Gewinn oder Verlust zu gelangen.
Die Zahl der Ertragskonten ist in der Regel weit geringer als jene der Aufwandskonten, dafür sind die Beträge üblicherweise höher. Manche Einzelunternehmen, die auch die doppelte Buchhaltung nutzen oder zumindest Programme verwenden, die mit Konten arbeiten, haben mitunter nur ein einziges Ertragskonto für Dienstleistungen, durch die sie sich finanzieren. Aber Aufwandskonten gibt es mehr. Letztlich ist der Summenvergleich relevant, ob sich das Unternehmen rechnet.
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Die Buchhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann mit verschiedenen Systemen erfolgen. Wesentlich sind die Rahmenbedingungen:
Durchgeführt werden kann die Buchhaltung durch ein einfacheres System bei geringeren Umsätzen oder durch die doppelte Buchhaltung, wenn ein bestimmter Umsatz überschritten wurde.
Das einfachere System hat einen simplen Eintrag pro Vorgang, die doppelte Buchhaltung hingegen zwei Seiten bei jeder Buchung. Daraus ergeben sich wichtige Größen:
Gearbeitet wird mit den Konten, wobei gerade am Beginn Buchungsbeispiele sehr hilfreich sein können.
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Artikel-Thema: Ertragskonten in der Buchhaltung
Beschreibung: Das 💰 Ertragskonto in der doppelten Buchhaltung umfasst ✅ Erlöse aus dem Warenverkauf, Mieterlöse, Provisonserlöse und vielem mehr.
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