Neben dem Personal und dem Material sind die Steuern eine dritte wichtige Kostenart im Rahmen der Kostenartenrechnung, die es zu bewerten gilt. So wie es beim Personal mit Arbeiter und Angestellte sowie Lehrlinge samt Sonderkosten oder beim Material verschiedene Bewertungen gibt, gibt es auch bei den Steuern unterschiedliche Überlegungen, die sich vor allem auf die Art der Steuer und auch auf die Art der Entrichtung beziehen.
Eine leichte Entscheidung im Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung bei den Kostenarten sind die personalabhängigen Steuerarten. Dazu gehört die Lohnsummensteuer ebenso wie der Dienstgeberbeitrag. Solche Beträge und Kosten werden bereits mit der Verrechnung von Lohn und Gehalt berücksichtigt, genauer bei den Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Eine weitere Abgrenzung ist daher in diesem Fall nicht vonnöten.
Andere Steuerarten werden nicht so verarbeitet und müssen eigens bewertet werden. Dabei gibt es Steuerarten, die ausgenommen und somit aus der Kostenartenrechnung ausgeschieden werden. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Gewerbesteuer, die durch den Gewinnzuschlag bereits ihre Berücksichtigung findet.
Die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer sind weitere Steuerarten, die ausgenommen werden. Die Körperschaftsteuer ist dabei für juristische Personen zu entrichten wie der Aktiengesellschaft oder der GesmbH, die Einkommensteuer für die Unternehmerinnen und Unternehmer.
Bleiben noch weitere Steuern, die sehr wohl für die Kostenartenrechnung relevant sind. Dazu gehört die Grundsteuer ebenso wie die Vermögensteuer. Auch die Kraftfahrzeugsteuer ist zu nennen, die Versicherungssteuer ist ein weiteres Beispiel. Man könnte noch weitere nennen, wobei man als Zusammenfassung auch diese als Betriebssteuern bezeichnen kann.
Mit all diesen Steuern gilt es eine Abgrenzung im Bedarfsfall vorzunehmen, um die zeitlich relevanten Kosten erheben zu können. Will man zum Beispiel eine Kostenartenrechnung durchführen, die für einen Monat gilt und zahlt aber eine Steuerart für ein Jahr, dann gilt nur der zwölfte Teil als relevanter Kostenfaktor.
Die Kostenartenrechnung ein wesentliches Werkzeug in der Kostenrechnung und trennt die Werte der Buchhaltung von den Zielen der Kostenrechnung. Es gibt daher die betriebliche Abgrenzung und die zeitliche Abgrenzung mit der Frage, welche Beträge in den vorgesehenen Zeitraum fallen und welche zu entsorgen sind.
Das Thema Personal ist auch wichtig. Bei den Personalkosten müssen die gleichen Fragen gestellt werden und das betrifft die Gehälter genauso wie die Löhne und natürlich auch die Lohnnebenkosten. Ebenfalls ein Thema ist die Beurteilung der Kosten im Hinblick auf die Steuern und auf die kalkulatorische Abschreibungen.
Ein sehr großer Bereich etwa bei Erzeugern ist die Frage der Materialkosten und zwar im Hinblick auf die Bewertung des Materials. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten wie die einfache Erfassung oder auch die retrograde Methode. Andere Lösungen sind die Inventurmethode und die Skontrationsmethode.
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Artikel-Thema: Bewertung der Steuerkosten in der Kostenartenrechnung
Beschreibung: Die 💰 Steuern sind eine weitere Kostenart im Rahmen der ✅ Kostenartenrechnung, wobei sie unterschiedlich zu bewerten und berücksichtigen sind.
Wir werden oft gefragt, ob man die Artikel für Studienarbeiten oder Schularbeiten verwenden darf und die Antwort ist ganz klar ja. Dafür haben wir diese Texte auch erstellt - zur Information und Weiterverwendung. Bitte aber bei Möglichkeit auf diese Seite verweisen.
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