Die Preiskontrolle ist ein Werkzeug der Wirtschaftspolitik zur Steuerung des Preises am Markt, wodurch Angebot und Nachfrage eine zusätzliche Komponente erfahren. Die Idee dahinter ist die Unterstützung bestimmter Personengruppen und/oder Unternehmen von der Bauernschaft als Erzeuger bis zu sozial bedürftige Menschen und Haushalte. Eine dieser Maßnahmen ist das Festsetzen eines Mindestpreises für den Handel der Güter.
Der Mindestpreis ist ein gesetzlich geregelter Preis, zu dem ein Gut mindestens verkauft werden kann. Der Preis kann auch höher gestaltet sein, aber er darf nicht niedriger sein, als der gesetzliche Mindestpreis. Ist der Marktpreis höher, spielt der Mindestpreis keine Rolle - gibt es aber starke Konkurrenz und einen hohen Preisdruck, wirkt der Mindestpreis am Markt.
Mit dem Mindestpreis soll vermieden werden, dass Produkte zu günstig verkauft werden. Während der Höchstpreis die Kundinnen und Kunden unterstützen soll, damit zum Beispiel Grundnahrungsmittel auch für finanziell schwächere Haushalte leistbar bleiben, ist mit dem Mindestpreis der Erzeuger mit Unterstützung ausgestattet. Eine solche Überlegung findet gerade bei den Milchprodukten und der Landwirtschaft statt, damit die Bäuerinnen und Bauern für ihre Arbeit, ergo ihre Produkte ausreichende Einkommensmöglichkeiten am harten auch internationalen Markt bewahren.
Doch wie beim Höchstpreis kann es auch passieren, dass der Mindestpreis ins Leere geht. Als Beispiel wenden wir uns wieder der Tafel Schokolade zu und nehmen an, dass der Gleichgewichtspreis bei 2,50 Euro liegt. Das heißt, dass die Anbieter und die Nachfrage zu diesem Preis und der dadurch auch ermittelbaren Gleichgewichtsmenge einig sind. Zwar würden die Anbieter gerne teurer verkaufen, aber dann geht die Nachfrage zurück, umgekehrt würden die Nachfrager gerne günstiger einkaufen, aber dann fehlt das Angebot.
Setzt man nun in dieser Marktsituation einen Mindestpreis von zwei Euro fest, dann hat man einen unwirksamen gesetzlichen Mindestpreis geschaffen, weil die Kundinnen und Kunden ohnehin mehr bereit sind für die Schokolade zu zahlen. Die Aktion war also eigentlich sinnlos. Anders sieht es aus, wenn man den Mindestpreis auf 2,80 Euro setzt. Denn dann fangen die Kunden an, den Kauf zu überdenken, während die Anbieter gerne mehr verkaufen würden. Es kommt also zu der Situation, dass am Markt ein Angebotsüberschuss besteht. Nicht jedes Angebot findet auch einen Abnehmer.
Der umgekehrte Fall wäre beim Höchstpreis gegeben, wenn dieser unter dem Gleichgewichtspreis läge, weil dann ein Nachfrageüberschuss erzielt wird.
Das Beispiel zeigt sehr deutlich, dass mit der gesetzlichen Regelung nicht immer ein Erfolg erreicht wird. Weiterhin sind Angebot und Nachfrage die Grundlage für die Analyse, ob man mit seinem Preis recht hatte und tatsächlich unterstützen konnte. Im Fall von zwei Euro war der Mindestpreis unwirksam, wirksam wird er dann, wenn er über dem Gleichgewichtspreis liegt und fortan kommt es zu einer vielleicht sogar sehr starken Reaktion am Markt.
Das Ziel ist der freie Markt, aber das funktioniert nicht immer. Mit dem Mindestlohn will man soziale Härten abwenden und mit dem Höchstpreis die gleiche Überlegung direkt am Markt umsetzen. Andernfalls droht die Situation, dass manche keine Milch kaufen können. Umgekehrt gibt es aber auch den Mindestpreis zum Schutz der Anbieter wie etwa Bauern. Und das Thema Preiskontrollen ist ebenfalls zu nennen.
Der Einfluss des Staates ist gut bei den Energiepreisen abzulesen. Der selbe Liter Treibstoff kostet in jedem Land der EU und auch außerhalb (Schweiz zum Beispiel) unterschiedlich viel.
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Artikel-Thema: Mindestpreis am Markt und seine Folgen
Beschreibung: Der 📜 Mindestpreis ist eine weitere gesetzlich mögliche ✅ Preiskontrolle, um vor allem Erzeuger wie Bauern ein gesichertes Einkommen zu ermöglichen.
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