Ein wesentlicher Auftrag bei der Bearbeitung der Belege in der Buchhaltung (oder auch Buchführung) ist die Ermittlung von Gewinn oder Verlust sowie die Konsequenzen für die Steuerschuld. Dabei ist allerdings die Einkommensteuer ein wesentliches Thema. Es gibt noch eine andere Aufgabe, und die betrifft die Umsatzsteuer, die bei sehr vielen Geschäftsfällen zu berücksichtigen ist.
Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, die von Händler zu Händler aufgeschlagen wird und beim Wareneinkauf und Warenverkauf ebenso ein Thema ist wie bei vielen anderen Geschäftsfällen. Man zahlt die Steuer beim Einkauf von Büromaterial ebenso wie auch beim Kauf von vielen Handelswaren.
Unternehmen können die Steuer, die man beim Einkauf bezahlt, als Vorsteuer geltend machen, wenn sie die Berechtigung dazu haben. Das hängt von der Unternehmensgröße ab. Die meisten Unternehmen können diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, nur der kleine Obsthändler mit geringem Umsatz hat meist eine pauschalierte Lösung und weist den Steuerbetrag nicht bei jeder Rechnung aus.
Verkauft man Waren, wird die Umsatzsteuer verrechnet, aber das gilt nicht beim Export. Verkauft man also innerhalb des Landes, dann ist die Umsatzsteuer aufzuschlagen, verkauft man in das Ausland (egal, ob Nachbarland oder ganz weit entferntes Land), gibt es keine Umsatzsteuer.
Was es also braucht, sind drei Konten:
Die Rechnung ist ganz einfach, denn die Umsatzsteuer muss bezahlt werden und wird durch die Vorsteuer reduziert. Auf dem Konto Umsatzsteuer-Zahllast wird also gegenverrechnet, wobei Ende des Monats Vorsteuer und Umsatzsteuer umgebucht werden. Bezahlt wird die Steuerschuld (so es eine gibt) zum Steuertermin Mitte des übernächsten Monats. Entsteht eine Steuerschuld im Februar, so wird Mitte April dieser Betrag an das Finanzamt überwiesen.
Als Grundlage wählen wir zwei einfache Buchungssätze. Im ersten Fall gibt es einen Einkauf, im zweiten Fall einen Verkauf.
Konto | Soll | Haben |
Handelswaren | 10.000,-- | |
Vorsteuer | 2.000,-- | |
an Lieferantenkonto | 12.000,-- |
Die Aufstellung zeigt, dass beim Einkauf eine Vorsteuer von 2.000,-- Euro entstanden ist.
Konto | Soll | Haben |
Kundenkonto | 24.000,-- | |
an Handelswaren-Erlöse | 20.000,-- | |
an Umsatzsteuer | 4.000,-- |
Beim Verkauf entstand eine Umsatzsteuer von 4.000,-- Euro.
Wir kümmern uns jetzt nicht um Kundenkonto und Lieferantenkonto, weil das bei den Beispielen mit den Rechnungen schon besprochen worden ist. Das Einzige, das uns interessiert, ist die Steuer. Dafür brauchen wir die angesprochenen drei Konten.
Zuerst das Konto für die Vorsteuer:
Buchung | Soll | Haben |
Lieferant | 2.000,-- | |
Umsatzsteuer-Zahllast | 2.000,-- |
Dann das Konto für die Umsatzsteuer
Buchung | Soll | Haben |
Kunde | 4.000,-- | |
Umsatzsteuer-Zahllast | 4.000,-- |
Und schließlich das Konto für die Umsatzsteuer-Zahllast
Buchung | Soll | Haben |
Anfangsbestand | 35.000,-- | |
Vorsteuer | 2.000,-- | |
Umsatzsteuer | 4.000,-- | |
Bankkonto (Mitte März) | 2.000,-- |
Entscheidend für die gesamte Verarbeitung ist das Konto Umsatzsteuer-Zahllast. Denn hier treffen die Beträge von Vorsteuer und Umsatzsteuer aufeinander. Nehmen wir an, unsere beiden Aktionen sind im Jänner entstanden, dann ergibt sich für den Monat Jänner:
Umsatzsteuer - Vorsteuer = 4.000,-- - 2.000,-- = 2.000,-- Steuerschuld
Die Buchungssätze für diese Gegenüberstellung lauten stets:
Umsatzsteuer-Zahllast an Vorsteuer - in diesem Fall 2.000,--
Umsatzsteuer an Umsatzsteuer-Zahllast - in diesem Fall 4.000,--
Die Konten zeigen, dass damit die Steuerkonten Vorsteuer und Umsatzsteuer ausgeglichen sind, was offen ist, kann am Konto Umsatzsteuer-Zahllast abgelesen werden.
Diese Steuerschuld ist im übernächsten Monat, also Mitte März, zu bezahlen. Wird die Zahlung durchgeführt, dann gibt es im Soll die entsprechende Zahlung von 2.000,-- Euro und somit sind alle Beträge im Zusammenhang mit dem Jänner ausgeglichen.
4.000,-- USt - 2.000,-- VSt - 2.000,-- Zahlung = 0
Nein, denn es kann gut sein, dass man stets exportiert, wobei dann keine Umsatzsteuer verrechnet wird. Gleichzeitig kann man aber die Vorsteuer abziehen, sodass ein Überschuss als Ergebnis herauskommt. Am Steuerkonto wird nach Bekanntgabe der Daten dieser Überschuss eingetragen. So mancher Einzelunternehmer, der via Internet international zusammenarbeitet, zahlt kaum eine Umsatzsteuer, hat aber trotzdem Rechnungen für Material, Ausstattung und andere Kosten, bei denen die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. So kommt Monat für Monat ein gewisser Überschuss zusammen.
Abseits der eigentlichen Buchungen gibt es noch weitere wichtige Begriffe und dazu zählen auch die erfolgsneutrale Buchungen. Dabei wird der Gewinn nicht verändert.
Ein ständiger Begleiter bei Geschäftsfällen ist die Umsatzsteuer, die mittels drei Konten verbucht wird.
Themenseiten
Artikel-Thema: Umsatzsteuer verbuchen
Beschreibung: Die 💰 Umsatzsteuer wird in der doppelten Buchhaltung durch drei Konten verbucht: ✅ Vorsteuer, Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-Zahllast.
Wir werden oft gefragt, ob man die Artikel für Studienarbeiten oder Schularbeiten verwenden darf und die Antwort ist ganz klar ja. Dafür haben wir diese Texte auch erstellt - zur Information und Weiterverwendung. Bitte aber bei Möglichkeit auf diese Seite verweisen.
Unternehmen
Unternehmen
Unternehmen: Angebote
Personal
Management
Marketing
Musterbriefe
Englische Musterbriefe
Deutsche Rechtschreibung
Finanzen
Finanzen
Buchhaltung
Kostenrechnung
Wirtschaft allgemein
Immobilien
Politik
Handel
Tourismus
Volkswirtschaft