Wenn Kunden die Rechnung nicht bezahlen, kann das für Unternehmen aller Größenordnungen schnell unliebsame Folgen haben. Eventuell kommt man selbst bei ausstehenden Rechnungen in Zahlungsverzug, weil eingeplantes Geld fehlt, und mitunter kann sogar die eigene Existenz bedroht sein. Daher ist es für Unternehmer wichtig zu wissen, wann ein Schuldner überhaupt in Zahlungsverzug kommt, welche Kosten säumigen Schuldnern berechnet werden können und welche Möglichkeiten es gibt, letztlich doch an sein Geld zu gelangen.
Die Zahlung ist fällig, wenn der Unternehmer dem Kunden seine Waren ausgeliefert bzw. die Dienstleistung erbracht hat und ihm eine Rechnung über den offenstehenden Betrag hat zukommen lassen. Üblich auf einer Rechnung ist ein Vermerk zur Fälligkeit – zum Beispiel, dass die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung oder spätestens nach 14 Tagen zu begleichen ist. Unternehmer, die auf einen solchen Passus auf der Rechnung bisher verzichtet haben, sollten diesen übernehmen, um ihr Geld schneller einfordern zu können.
Zum Zahlungsverzug kann es auf drei Arten kommen. Zum einen beginnt der Zahlungsverzug, wenn die auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsfrist abgelaufen ist, also in unserem Beispiel nach 14 Tagen. Der Zahlungsverzug kann aber auch durch die Zustellung einer Mahnung eingeleitet werden. Schließlich tritt der Zahlungsverzug spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung ein, sofern auf dieser keine andere Frist angegeben wurde.
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Nachdem der Zahlungsverzug begonnen hat, also zum Beispiel nach Zustellung der ersten Mahnung, können Unternehmen dem Schuldner alle Kosten in Rechnung stellen, die für die Eintreibung der offenstehenden Rechnungssumme anfallen. Zu den als Verzugsschäden geltenden Ausgaben gehören die Kosten für Mahnschreiben (2,50 EUR pro Mahnung sind gerichtlich anerkannt), die Portokosten zum Verschicken der Mahnschreiben sowie im weiteren Verlauf auch die Kosten für ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt und die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid. Auch Verzugszinsen können geltend gemacht werden – wie hoch diese ausfallen, kann man zum Beispiel über einen Inkassokosten Rechner ausrechnen.
Wenn eine Rechnung nach der Fälligkeitsfrist nicht beglichen wurde, sollten Unternehmen zuerst eine höflich verfasste erste Mahnung schicken und den Kunden an die ausstehende Zahlung erinnern. Spätestens dadurch wird der Kunde offiziell in Verzug gesetzt. In den meisten Fällen ist die nicht erfolgte Zahlung keine böse Absicht, denn in der Hektik des Alltags kommt es oft vor, dass Rechnungen vergessen werden. Oft ist die Angelegenheit also nach der ersten Mahnung erledigt. Sollte der Zahlungsverzug weiter bestehen, ist eine weitere Mahnung empfehlenswert, die in deutlicheren Worten verfasst wird und die Androhung enthält, dass weitere Schritte eingeleitet werden müssen, wenn die Rechnung weiterhin nicht beglichen wird. Viele Unternehmen geben die Angelegenheit spätestens danach, sollte immer noch keine Zahlung erfolgen, an ein professionelles Inkassounternehmen ab, das die offenstehende Summe eintreibt.
Führen alle Bemühungen, das Geld einzutreiben, nicht zum Erfolg, kann der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Zuständig dafür ist das Amtsgericht am Firmensitz des Antragsstellers. Der Vollstreckungsbescheid kann durch einen Gerichtsdiener umgesetzt werden. Der Schuldner bekommt die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Widerspruch einzulegen, ansonsten kommt es zur Zwangsvollstreckung.
Wenn der Schuldner insolvent ist, bleibt dem Gläubiger nur der Gang zum Insolvenzverwalter übrig. Eventuell lassen sich die offenen Forderungen aus der Insolvenzmasse heraus bedienen.
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Artikel-Thema: Zahlungsverzug - was tun?
Beschreibung: Der 🧾 Zahlungsverzug kann Unternehmen hart treffen, weil dann nicht das Geld der ✅ offenen Rechnungen zur Verfügung steht und man selbst unter Druck gerät.
Wir werden oft gefragt, ob man die Artikel für Studienarbeiten oder Schularbeiten verwenden darf und die Antwort ist ganz klar ja. Dafür haben wir diese Texte auch erstellt - zur Information und Weiterverwendung. Bitte aber bei Möglichkeit auf diese Seite verweisen.
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